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LSG Bayern, 26.11.1998 - L 4 KR 125/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 01.02.1995 - S 6 KR 9/95
- SG Bayreuth, 18.09.1996 - S 6 KR 9/95
- LSG Bayern, 26.11.1998 - L 4 KR 125/96
- BSG, 23.09.1999 - B 12 KR 17/99 R
- BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 17/99 R
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2009 - L 5 KR 66/08
Krankenversicherung - Private Kapitallebensversicherung - Keine Beitragspflicht
Soweit das SG argumentiert, die befreiende Lebensversicherung könne bei der Verbeitragung als Surrogat für die gesetzliche Rentenversicherung vor dem Hintergrund des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Solidaritätsprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung nicht außen vor bleiben; die Einkommenssituation eines Rentners, der die Kapitalleistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer Direktversicherung erhalte, sei mit der Einkommenssituation des Rentners, der die Kapitalleistung aus einer befreienden Lebensversicherung erhalte, identisch (im Ergebnis so auch Bayrisches LSG, Urteil vom 26.11.1998 - L 4 KR 125/96- und Urteil vom 31.01.2002 - L 4 KR 79/00-; Rüscher/ Sieben, KVdR, 20. Lieferung aus 2006, 500 § 229 Rn 15 b;… Gerlach in Hauck/ Noftz, LfG 8/06, § 229 SGB V, Rn. 22), vermag der Senat dem nicht zu folgen. - LSG Bayern, 31.01.2002 - L 4 KR 79/00
Anteilmäßige Berücksichtigung von Leistungen aus einer befreienden …
Diese findet sich in § 240 SGB V, der den Krankenkassen einen weiten Spielraum lässt, welche zum Lebensunterhalt dienenden Leistung zur Beitragsbemessung herangezogen werden soll (vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 26.11.1998 - L 4 KR 125/96).